Erfolgsunabhängig statt Provision
Die Fallübernahme kostet ein Festentgelt - unabhängig davon, ob ein Mandat daraus wird. Das ist kein Nachteil, sondern berufsrechtliche Absicherung: § 49b BRAO verbietet erfolgsabhängige Vergütung. Deshalb gibt es auch keine Rückgabe und keine Erstattung.